Teilnahmebedingungen

Der Augsburger Medienpreis 2024 wird an eine mediale Arbeit verliehen, die durch Kreativität, Innovation, Qualität, überregionale Strahlkraft, außergewöhnliche Reichweite oder einem anerkennenswerten Beweggrund überzeugt hat.

Alle Menschen der Region Augsburg sind aufgefordert, sich zu bewerben oder Medienmacher*innen der Region und deren »außergewöhnliche« Werke der letzten 24 Monate, der Jury des Augsburger Medienpreises zu empfehlen. 

Nominiert werden können Personen/Teams/Projekte, die eine herausragende Leistung/ein Werk im Sinne der Ausschreibung erbracht haben und in einen unmittelbaren Bezug zur Region Augsburg/Schwaben stehen. Dazu gehören Personen, die im Einzugsgebiet geboren sind oder hier Ihren Wohnsitz haben oder über ihr Werk/ihre Leistung in besonderer Weise auf die Region Bezug nehmen.

Ausgezeichnet werden innovative Arbeiten, die durch einen optimalen Einsatz medialer Möglichkeiten begeistern und damit über die Grenzen der Region hinausstrahlen.

Die Teilnahme am Augsburger Medienpreis 2024 des Medienforum Augsburg e.V. ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen zum Download:

Als Medienmacher*innen im Sinne der Teilnahmebedingungen für den Augsburger Medienpreis werden Einzelpersonen oder Teams bezeichnet, die Urheber*in der eingereichten Arbeit sind.

Die eingereichten Projekte müssen zwischen dem 01. Februar 2022 und dem 23. Januar 2024 entstanden, bzw. veröffentlicht worden sein und einen Bezug zu Augsburg erkennen lassen. Entweder dadurch, dass die Bewerber*innen selbst in Bayerisch-Schwaben leben/arbeiten oder einen persönlichen Bezug zur Region haben. Alternativ dadurch, dass das Projekt/die Projekte inhaltlich/formal Bezug auf die Region nehmen.
Die Vorjury besteht aus Mitgliedern des Medienforum Augsburg e.V. Sie leitet eine Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen an die Wettbewerbsjury weiter. Diese entscheidet im März 2024 eigenständig und unabhängig über die Vergabe der Augsburger Medienpreise.

Im ersten Schritt des Wettbewerbs können sich Medienmacher*innen vom 24.01.2024 bis 31.03.2024 (24:00 Uhr) mit einer oder mehreren Arbeiten um den Augsburger Medienpreis 2024 bewerben. Eine Bewerbung (oder ein Nominierungsvorschlag) wird durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformulars (online verfügbar unter https://augsburger-medienpreis.de) bei der Vorjury eingereicht.

Alle Bewerber*innen, deren Projekte von der Vorjury angenommen und an die Wettbewerbs-Jury weitergeleitet wurden, erhalten eine persönliche Einladung für 2 Personen zur Preisverleihung am 26. Juli 2024. Unter allen, die einen Nominierungsvorschlag einreichen, werden insgesamt 50 x 2 Foyerkarten zur Preisverleihung verlost1.

Geht eine Bewerbung/ein Nominierungsvorschlag bei der Vorjury ein, wird dieser entsprechend der Ausschreibung geprüft. Entspricht die Einreichung den Rahmenbedingungen, werden die Medienmacher*innen informiert und aufgefordert, einen Online Fragebogen auszufüllen, sowie aussagekräftige audiovisuelle Begleitmaterialien einzureichen.

Entspricht die Arbeit den Anforderungen der Ausschreibung und liegen alle geforderten Unterlagen termingerecht und vollständig vor, wird aus der Bewerbung/dem Nominierungsvorschlag eine Nominierung, die von der Vorjury zur finalen Bewertung an die unabhängige Preisjury weitergeleitet wird.

Nur wenn die Bewerber*innen den Fragebogen ausfüllen und einer Vorstellung ihrer Werke über alle derzeit bekannten und künftigen Kanäle des Medienforum Augsburg e.V./Augsburger Medienpreis 2024 sowie im Rahmen der Gala am 26. Juli zustimmen, können die nominierten Projekte der Preisjury zur finalen Bewertung vorgelegt werden.

Die unabhängige Jury entscheidet im März 2024 über die Gewinner*innen des Augsburger Medienpreises 2024. Die Bekanntgabe der Preisträger*innen findet am 26. Juli 2024 im Rahmen der Gala-Veranstaltung im Kongress am Park statt.

Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 24. Januar 2024 (12:00 Uhr) bis 31. März 2024 (24:00 Uhr). Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, sich mit einer oder mehreren Arbeiten um den Augsburger Medienpreis 2024 zu bewerben. Für jede Arbeit ist ein gesondertes Bewerbungsformular einzureichen.

Teilnahmeberechtigt sind „natürliche Personen“, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht beschränkt und auch nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die „Online-Verfügbarkeit“ eines medialen Werkes.

Dies bedeutet, dass ausschließlich Werke beurteilt werden, die der Preisjury über digitale Kanäle zur Verfügung gestellt werden können. Es können demnach keine CDs, Bücher, gerahmte Bilder, Datenträger oder ähnliches berücksichtigt werden – es sei denn, diese Werke sind digitalisiert und sind online verfügbar.

Die Projektbeschreibung und die audiovisuellen Dateien, die von den Bewerber*innen zur Verfügung gestellt werden, müssen es der (Vor-) Jury erlauben, sich ein umfassendes Bild über das Werk / die mediale Leistung zu verschaffen.

Medienmacher*innen, die sich um den Augsburger Medienpreis 2024 bewerben, müssen der (Vor-)Jury überzeugend darlegen, warum ihre Arbeit in Bezug auf Kreativität, Innovation, Qualität, überregionale Strahlkraft, außergewöhnliche Reichweite oder einem anerkennenswerter Beweggrund geeignet erscheint, mit dem den Augsburger Medienpreis ausgezeichnet zu werden.

Die Urheber*innen der eingereichten Projekte müssen eindeutig identifizierbar sein und vollständig mit Namen und Kontaktdaten über das Anmeldeverfahren erfasst werden. Das Medienforum Augsburg behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie zum Beispiel

(a) Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Wettbewerbes,
(b) Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) unlauteres Handeln,
(d) falsche, unvollständige oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bewerbungsprozess oder
(e) Projekte, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen.

Abgelehnte Teilnehmer*innen haben kein Widerspruchsrecht oder einen Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung.

Für die Teilnahme am Augsburger Medienpreis 2024 ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/die Teilnehmer*in versichert, dass die gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Das Medienforum Augsburg weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbes verwendet werden.

Der Widerruf dieses Einverständnisses zur Datenspeicherung ist schriftlich an info@medienforum-augsburg.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen umgehend gelöscht.

Bei Widerruf erfolgt automatisch der Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Augsburger Medienpreis sind an das Medienforum Augsburg e.V. zu richten. (Email: info@medienforum-augsburg.de). Weitere Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum von www.augsburger-medienpreis.de und www.Medienforum-Augsburg.de
1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Augsburger Medienpreis ist eine Initiative des Medienforum Augsburg e.V
Unter der Schirmherrschaft der

MEDIENFORUM AUGSBURG e.V.
c/o SEWOBE AG
Haldenweg 16
D-86391 Augsburg

Telefon: (0821) 455 564 – 0
info@medienforum-augsburg.de